Wahlkreis 18 - Northeim
Zusätzliche Betreuung der Wahlkreise 52 - Buchholz, 15 - Duderstadt, 51 - Seevetal, 50 - Winsen
Geboren am 24. März 1966 in Northeim, verheiratet, eine Tochter. Besuch des Gymnasiums Corvinianum in Northeim, Abitur 1985, anschließend Fachhochschulstudium in Hannover zur Diplomverwaltungswirtin bis 1988. Seitdem bis zur Wahl in den Landtag 2003 als Diplomverwaltungswirtin bei der Stadtverwaltung Northeim tätig, ab 1993 Leiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften.
Mitglied von ver.di, der AWO, des Stadtmarketing Northeim e.V., örtlicher Sportverein, örtliche Feuerwehr, örtlicher Heimat- und Verkehrsverein, örtlicher Schützenverein.
Mitglied der SPD seit 1982. Stellv. Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Northeim-Einbeck.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 18. Wahlperiode (seit 4. März 2003).
Vom 14. Juni 2010 bis 18.02.2013 stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. Vom 19.02.2013 bis 22.11.2017 Kultusministerin des Landes Niedersachsen.
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Landtag
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Homepage
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Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Seit 2005 fordert die SPD-Landtagsfraktion daher mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Niedersächsischen Landtagsabgeordneten.
Die Fraktionen von CDU und FDP lehnen dies bisher kategorisch ab.
Im Gegensatz zu CDU und FDP veröffentlichen die Abgeordneten der SPD-Fraktion daher ihre Nebeneinkünfte auf freiwilliger Basis.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
Erläuterung:
Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Da sich CDU und FDP der Forderungen der SPD nach mehr Transparenz konsequent verweigern (Drs. 15/1624), veröffentlicht die SPD-Fraktion auf freiwilliger Basis die Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten nach den sehr viel schärferen Vorgaben des Abgeordnetengesetzes des Deutschen Bundestages, das im Oktober 2005 zugunsten von mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften geändert wurde. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde am 4. Juli 2007 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Unter anderem wurde dort festgelegt:
Alle beruflichen und sonstigen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsratvergütungen oder kommunale Ämter) während der Ausübung des Mandats sind anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht beginnt bei 1.000 € monatlich bzw. 10.000 € im Jahr.
Auf jeden „einzelnen veröffentlichten Sachverhalt“ wird jeweils eine von drei Einkommensstufen ausgewiesen. Dazu gehören einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte.
Alle Einkünfte werden entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht.
Durch die freiwillige Veröffentlichung der Nebentätigkeiten wollen wir – anders als CDU und FDP - die Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter wahren und möglichen Einflussnahmen entgegenzusteuern. Wir sehen darin einen Beitrag, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie wieder zu verbessern.
Zur Systematik:
Folgende Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten folgenden der nachstehenden, vom Deutschen Bundestag übernommenen Systematik:
Wurden zu einem oder mehrerer dieser Punkte keine Angaben gemacht, liegen derartige Tätigkeiten/Vereinbarungen nicht vor. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Bundestages.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag