Wahlkreis 26 - Hannover-Linden
Zusätzliche Betreuung des Wahlkreises 47 - Uelzen
Geboren am 11. Februar 1968 in Göttingen, ledig. 1987 Abitur in Hannover, Studium der Humanmedizin und Philosophie in Bochum, Hannover und Göttingen. Magistra Artium im Fach Philosophie 1994 an der Ruhr-Universität Bochum, 3. Staatexamen in Medizin an der Georg-August Universität Göttingen 1995. Von 1995 bis 1996 Ärztin im Praktikum in der Abteilung für Allgemeinchirurgie im Nord-West-Krankenhaus Sanderbusch in Sande/Friesland. Von 1996 bis 1998 Ärztin in Weiterbildung im Fach Anästhesiologie, Intensiv- und Rettungsmedizin im Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch. Von 1998 bis 2003 Weiterbildungsassistentin an der Universitätsklinik Göttingen in der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv- und Rettungsmedizin. Seit 2002 promoviert mit dem Thema "Sterbehilfe in Europa" und Fachärztin für Anästhesiologie. Zusatzbezeichnungen für Rettungs- und Palliativmedizin und Weiterbildungsermächtigung in beiden Fächern. Von 2003 bis Ende 2004 Geschäftsführerin des Klinischen Ethikkomitees an der Universitätsklinik Erlangen-Nürnberg. Seit 2004 bis zur Wahl in den Landtag Oberärztin für Palliativmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover. Lehrverantwortliche für das Fach Palliativmedizin.
Mitglied der SPD seit 1984, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Herrenhausen-Stöcken.
Mitglied der AWO, SoVD, IG Metall, Marburger Bund, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Akademie für Ethik in der Medizin, Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Aufsichtsrat Pro Beruf Hannover, Verwaltungsrat Studentenwerk Hannover, Vorsitzende des Konvents der Evangelischen Akademie Loccum, Mitglied im Kirchenvorstand der Neustädter Hof- und Stadtkirche, Hannover.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. und 18. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Wahlkreisbüro/Landtag
SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: (0511) 30 30 30 67
Telefax: (0511) 30 30 99 30 67
E-Mail: Thela.Wernstedt@LT.Niedersachsen.de
Homepage
www.thela-wernstedt.de
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit an der Medizinischen Hochschule Hannover nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Seit 2005 fordert die SPD-Landtagsfraktion daher mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Niedersächsischen Landtagsabgeordneten.
Die Fraktionen von CDU und FDP lehnen dies bisher kategorisch ab.
Im Gegensatz zu CDU und FDP veröffentlichen die Abgeordneten der SPD-Fraktion daher ihre Nebeneinkünfte auf freiwilliger Basis.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
Erläuterung:
Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Da sich CDU und FDP der Forderungen der SPD nach mehr Transparenz konsequent verweigern (Drs. 15/1624), veröffentlicht die SPD-Fraktion auf freiwilliger Basis die Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten nach den sehr viel schärferen Vorgaben des Abgeordnetengesetzes des Deutschen Bundestages, das im Oktober 2005 zugunsten von mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften geändert wurde. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde am 4. Juli 2007 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Unter anderem wurde dort festgelegt:
Alle beruflichen und sonstigen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsratvergütungen oder kommunale Ämter) während der Ausübung des Mandats sind anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht beginnt bei 1.000 € monatlich bzw. 10.000 € im Jahr.
Auf jeden „einzelnen veröffentlichten Sachverhalt“ wird jeweils eine von drei Einkommensstufen ausgewiesen. Dazu gehören einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte.
Alle Einkünfte werden entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht.
Durch die freiwillige Veröffentlichung der Nebentätigkeiten wollen wir – anders als CDU und FDP - die Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter wahren und möglichen Einflussnahmen entgegenzusteuern. Wir sehen darin einen Beitrag, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie wieder zu verbessern.
Zur Systematik:
Folgende Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten folgenden der nachstehenden, vom Deutschen Bundestag übernommenen Systematik:
Wurden zu einem oder mehrerer dieser Punkte keine Angaben gemacht, liegen derartige Tätigkeiten/Vereinbarungen nicht vor. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Bundestages.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
3. Funktionen in Unternehmen