Wahlkreis 13 - Seesen
Geboren am 19. September 1960 in Osterode, verheiratet, ein Kind. Nach Schulbesuch Ausbildung zur Stoffprüferin/Chemie, anschließend bis 1985 Ausbildung zur Verfahrenstechnikerin. Von 1985 bis 1988 Angestellte im Forschungslabor der P + S AG in Salzgitter. Seit 1989 Angestellte und seit 1993 nach Abschluss der Ausbildung zur Ingenieurin für Verfahrenstechnik Leiterin der Fachkoordinierungsstelle Umwelttechnik des Landes Niedersachsen, seit 1998 bis zur Wahl in den Landtag 2003 zugleich Leiterin des Forums Mobilität Niedersachsen.
Mitglied von ver.di.
Mitglied der SPD. Stellv. Vorsitzende der SPD Niedersachsen. Stellv. Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Goslar. Mitglied des SPD-Parteirates.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages seit der 15. Wahlperiode (seit 4. März 2003).
Wahlkreisbüro
Bäckerstr. 23/24
38640 Goslar
Telefon: (0 53 21) 3 97 99 89
Telefax: (0 53 21) 70 95 17
E-Mail: kontakt@emmerich-kopatsch.de
Landtag
SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: (05 11) 30 30-30 52
E-Mail Petra.Emmerich-Kopatsch@LT.Niedersachsen.de
Privat
Pulverweg 28 A
38678 Clausthal-Zellerfeld
Homepage
www.emmerich-kopatsch.de
Mitglied des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Sparkasse Goslar.
Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Seit 2005 fordert die SPD-Landtagsfraktion daher mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Niedersächsischen Landtagsabgeordneten.
Die Fraktionen von CDU und FDP lehnen dies bisher kategorisch ab.
Im Gegensatz zu CDU und FDP veröffentlichen die Abgeordneten der SPD-Fraktion daher ihre Nebeneinkünfte auf freiwilliger Basis.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
Erläuterung:
Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Da sich CDU und FDP der Forderungen der SPD nach mehr Transparenz konsequent verweigern (Drs. 15/1624), veröffentlicht die SPD-Fraktion auf freiwilliger Basis die Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten nach den sehr viel schärferen Vorgaben des Abgeordnetengesetzes des Deutschen Bundestages, das im Oktober 2005 zugunsten von mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften geändert wurde. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde am 4. Juli 2007 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Unter anderem wurde dort festgelegt:
Alle beruflichen und sonstigen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsratvergütungen oder kommunale Ämter) während der Ausübung des Mandats sind anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht beginnt bei 1.000 € monatlich bzw. 10.000 € im Jahr.
Auf jeden „einzelnen veröffentlichten Sachverhalt“ wird jeweils eine von drei Einkommensstufen ausgewiesen. Dazu gehören einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte.
Alle Einkünfte werden entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht.
Durch die freiwillige Veröffentlichung der Nebentätigkeiten wollen wir – anders als CDU und FDP - die Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter wahren und möglichen Einflussnahmen entgegenzusteuern. Wir sehen darin einen Beitrag, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie wieder zu verbessern.
Zur Systematik:
Folgende Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten folgenden der nachstehenden, vom Deutschen Bundestag übernommenen Systematik:
Wurden zu einem oder mehrerer dieser Punkte keine Angaben gemacht, liegen derartige Tätigkeiten/Vereinbarungen nicht vor. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Bundestages.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts