Wahlkreis 86 - Aurich
Zusätzliche Betreuung der Wahlkreise 80 - Lingen, 81 - Meppen, 82 - Papenburg
Geboren am 16. März 1978 in Aurich, ledig. 1997 Abitur am Ulricianum in Aurich. Zivildienst beim Kreiskrankenhaus Aurich. Von 1998 bis 2001 Ausbildung zum Bank- und Sparkassenkaufmann bei der Kreissparkasse Aurich. Tätigkeit als Angestellter der Sparkasse Aurich-Norden. Anschließend Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt an der Universität Osnabrück.
Mitglied von ver.di und der AWO.
Mitglied der SPD seit 1993. Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks Aurich seit 1995. Vorsitzender des SPD Stadtverbandes Aurich seit 2004. Landesvorsitzender der Jusos Niedersachsen von 2006 bis 2008. Mitglied im Landesparteirat seit 2008 . Seit April 2010 Stellvertretender Vorsitzender des Bezirks Weser Ems.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages seit der 16. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Seit dem 24.10.2017 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion.
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Mitglied im Beirat der Kreisvolkshochschule Aurich..
Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Seit 2005 fordert die SPD-Landtagsfraktion daher mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Niedersächsischen Landtagsabgeordneten.
Die Fraktionen von CDU und FDP lehnen dies bisher kategorisch ab.
Im Gegensatz zu CDU und FDP veröffentlichen die Abgeordneten der SPD-Fraktion daher ihre Nebeneinkünfte auf freiwilliger Basis.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
Erläuterung:
Die geltenden Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags sehen nur Angaben über vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten vor, nicht aber Angaben über die Höhe der Vergütungen.
Da sich CDU und FDP der Forderungen der SPD nach mehr Transparenz konsequent verweigern (Drs. 15/1624), veröffentlicht die SPD-Fraktion auf freiwilliger Basis die Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten nach den sehr viel schärferen Vorgaben des Abgeordnetengesetzes des Deutschen Bundestages, das im Oktober 2005 zugunsten von mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften geändert wurde. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde am 4. Juli 2007 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Unter anderem wurde dort festgelegt:
Alle beruflichen und sonstigen Tätigkeiten (z.B. Aufsichtsratvergütungen oder kommunale Ämter) während der Ausübung des Mandats sind anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht beginnt bei 1.000 € monatlich bzw. 10.000 € im Jahr.
Auf jeden „einzelnen veröffentlichten Sachverhalt“ wird jeweils eine von drei Einkommensstufen ausgewiesen. Dazu gehören einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte.
Alle Einkünfte werden entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht.
Durch die freiwillige Veröffentlichung der Nebentätigkeiten wollen wir – anders als CDU und FDP - die Unabhängigkeit der gewählten Volksvertreter wahren und möglichen Einflussnahmen entgegenzusteuern. Wir sehen darin einen Beitrag, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie wieder zu verbessern.
Zur Systematik:
Folgende Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten folgenden der nachstehenden, vom Deutschen Bundestag übernommenen Systematik:
Wurden zu einem oder mehrerer dieser Punkte keine Angaben gemacht, liegen derartige Tätigkeiten/Vereinbarungen nicht vor. Weitere Informationen finden sich in den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Bundestages.
Freiwillige Angaben der Abgeordneten gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts